Einladung zum offenen Plenum

Das Passauer Bündnis für Demokratie und Vielfalt lädt am kommenden Montag, den 20. Januar 2025, zu einem offenen Plenum ein. Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr und findet in den Räumen des Zakk (Firmianstraße 10, 94032 Passau) statt. Ziel des Treffens ist es, konkrete Aktionen im Vorfeld der Bundestagswahl zu planen. Angesichts der Umfragewerte und Dreistigkeit der AfD ist es wichtiger denn je, klare Zeichen gegen Rassismus und rechte Hetze zu setzen und sich für demokratische Werte starkzumachen.

„Allein die Aussagen, die in den letzten Wochen des Wahlkampfes gefallen sind, zeigen, wie wichtig es ist, dass wir uns als Gesellschaft gemeinsam gegen Hass und rechte Hetze positionieren“, erklärt Anna Berger, Aktive im Bündnis. „Wir möchten gemeinsam aktiv werden und zeigen, dass Passau für Vielfalt und eine offene Gesellschaft steht.“

Das offene Plenum richtet sich an alle, die sich für Demokratie, Vielfalt und gegen Rechtsextremismus engagieren möchten. „Wir müssen klarstellen, dass die Werte unserer Demokratie nicht verhandelbar sind“, betont Berger. „Deshalb laden wir alle Interessierten herzlich ein, sich einzubringen und gemeinsam kreative und wirksame Aktionen zu entwickeln.“

Das Passauer Bündnis für Demokratie und Vielfalt hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit Veranstaltungen und Aktionen auf die Gefahren von Rechtsextremismus aufmerksam zu machen und demokratische Werte zu stärken. Das Plenum bietet die Gelegenheit, Ideen und Vorschläge einzubringen und gemeinsam konkrete Schritte zu planen.

Das Treffen findet am Montag, den 20. Januar 2025, um 19 Uhr im Zakk (Firmianstraße 10, 94032 Passau) statt. Getränke gegen Spende stehen bereit, und die Teilnehmenden sind eingeladen, Snacks oder Kleinigkeiten zu Essen mitzubringen. Interessierte, ob Einzelpersonen oder Gruppen, sind herzlich willkommen. Weitere Informationen sind auf der Webseite https://passaugegenrechts.de zu finden.

Für sämtliche Veranstaltungen des BDV gilt der folgende Einlassvorbehalt:

„Die Veranstaltenden behalten sich gem. § 6 VersG / Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, queer- oder frauenfeindliche oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.“