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Der Anschlag in Halle (Saale) am 9. Oktober 2019 war der Versuch eines Massenmordes an Juden an Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag. Zuvor hatte der rechtsextreme Täter […] Datum, Ziel und die antisemitischen Motive seines Anschlags im Internet bekanntgegeben. Er versuchte mit Waffengewalt in die Synagoge im Paulusviertel einzudringen, um dort versammelte Menschen zu töten, jedoch erfolglos. Danach erschoss er vor dem Gebäude die Passantin Jana Lange und anschließend in einem Imbiss den Gast Kevin Schwarze. Dort und auf seiner Flucht versuchte er, weitere Personen zu erschießen, und verletzte zwei davon schwer. Den Tatverlauf übertrug er per Helmkamera als Livestream.
Zum Jahrestag 2020 forderten 17 Nebenkläger, das Augenmerk weg vom Täter auf dessen Ideologie der White Supremacy zu richten. Darin seien Sexismus, Antisemitismus, Islamophobie, Rassismus, Homophobie und Xenophobie mit verschiedenen Verschwörungsmythen verschmolzen. Diese Ideologie habe schon viele Angriffe junger, hasserfüllter weißer Männer im In- und Ausland angeheizt, die angeblich allein handelten, tatsächlich aber ihre Absichten und Taten online mit Gleichgesinnten teilten und deren Anerkennung und Nachahmung suchten. B. habe die gleiche Aufmerksamkeit und Gewalt zu schüren angestrebt wie seine Vorgänger in Christchurch, Poway und Oslo, die ihn inspirierten. Auch ihre Opfergruppen (Muslime, People of Color, Liberale, Frauen, Juden, Immigranten) seien identisch. Ziel dieses Hasses sei, „all jene zu eliminieren, die nicht den Idealen des Täters einer weißen, männlich dominierten Gesellschaft entsprechen“. Ursache dieser Gewalt sei „ein globales Netzwerk des Hasses, das in der Anonymität von Nachrichtenforen gefeiert“ werde. Auch Sprache und Polizeiverhalten seien auf Alltagsrassismus zu untersuchen, etwa, Muslime pauschal als Türken sowie die NSU-Morde jahrelang als „Dönermorde“ zu bezeichnen und nur ausländische Mafiabanden dafür zu verdächtigen. Zudem gehen die Nebenkläger davon aus, dass Oury Jalloh ermordet worden sei. Diskriminierende, von weißen männlichen Privilegien dominierten Tendenzen der politischen und sozialen Institutionen würden, ihnen zufolge, nicht erkannt. Wenn nach dem Urteil gegen B. Onlineradikalisierung weiter möglich bleibe und die Täterideologie der „White Supremacy“ nicht als globale Bedrohung anerkannt, sondern weiter toleriert werde, werde volle Gerechtigkeit verfehlt.
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