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Ohne Frauen keine Demokratie

14. November | 18:00 20:00

„Endlich halbe-halbe!“ bei der Teilhabe von Frauen in Politik und Wirtschaft forderte Prof. Dr. Jutta Limbach, erste und bislang einzige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts 2014 im Bundesjustizministerium. In „guter Verfassung“ sind wir in Deutschland nicht. Ganz im Gegenteil. Denn mit der Teilhabe von Frauen an der politischen Macht ist es nicht weit her. Dies zeigt sich vor allem am geringen Anteil der Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten.

Obgleich 1918 erstmals das Wahlrecht für Frauen in Deutschland eingeführt wurde, ist der Blick in die deutschen Parlamente ernüchternd. Sei es auf kommunaler Ebene, auf Landes- oder Bundesebene: In allen Parlamenten sind Frauen in der Minderheit, ihr Anteil ist sogar rückläufig. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag liegt seit der Wahl 2025 nur noch bei 32,4 % (das sind 2,4 % weniger als bei der letzten Wahl). Im Vergleich der Bundesländer ist der Frauenanteil im Bayerischen Landtag mit weniger als einem Viertel – genau: 24,6 % – am niedrigsten. Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern wird in den Parlamenten immer größer.
Daher wird in Deutschland schon lange über paritätische Wahlgesetze diskutiert, die auf eine hälftige Besetzung der Parlamente mit Frauen und Männern abzielen und für einen gleichberechtigten Blick in der Politik sorgen könnten. Unter dem Wertedach der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Menschenrechtskonvention existieren solche Paritätsgesetze bereits in elf Mitgliedstaaten der EU in unterschiedlicher Form. In Deutschland fordert inzwischen die Zivilgesellschaft ein paritätisches Wahlrecht, wie durch das „Manifest für Parität in deutschen Parlamenten“ 2024 sehr deutlich wurde. Das Manifest wird auch vom KDFB unterstützt, ebenso vom Verein Parité in den Parlamenten und der Initiative #ParitätJetzt (https://paritaetjetzt.de/). Unterstützt wird das Manifest zudem von Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth, CDU, Bundestagspräsidentin a.D., die sich seit langem für ein paritätisches Wahlrecht einsetzt.

Dass Paritätsgesetze in Deutschland verfassungsrechtlich möglich und geboten sind, wird die ehemalige Sachverständige der Wahlrechtsreformkommission des Deutschen Bundestages (2021–2023), Frau Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel, in Ihrem Vortrag näher darlegen und dabei auch auf einen neuen Gesetzesvorschlag eingehen. Im Anschluss findet eine Diskussion mit dem Publikum statt.

Referentin: Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski (Universität Kassel)
Veranstalter: Katholischer deutscher Frauenbund & Stabstelle Gleichstellung der Universität Passau

Kostenlos
Innstr. 23
Passau, 94032 Germany